Satzung & Ordnungen
Satzungsauszug – Darstellung der wichtigsten Elemente
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Gründung am 12. Oktober 1960
- Name ist "Sportverein Heiligenberg e.V."
- Sitz ist in 88633 Heiligenberg
- Geschäftjahr ist das Kalenderjahr
- Vereinsfarbe ist rot/schwarz
§ 2 Zweck
- ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig (steuerbegünstigt)
- eigenwirtschaftlich
§ 3 Mitgliedschaft
- ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder
- außerordentliche Mitglieder
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
- durch Beschluss des Vorstands
- Ablehnung durch Vorstand ohne Begründung; nicht anfechtbar
- verdiente Personen auf Beschluss des Vorstands zu Ehrenmitgliedern
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- schriftliche Kündigung bis 30.09. an Vorstand
a) Kündigung rechtzeitig: Wirksamkeit zum Ende des laufenden Kalenderjahres
b) Kündigung nicht rechtzeitig: Wirksamkeit zum Ende des Folgejahres
Beachte:
- Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt 1 vollständiges Kalenderjahr
- (ist diese noch nicht erfüllt, dann zum Ende des Folgejahres nach Beitritt)
- Ausschluss; Beschluss durch Vorstand
- Tod
§ 6 Beiträge und Dienstleistungen
- gem. Beschluss der Mitgliederversammlung
- Einzelheiten regelt die Beitragsordnung gem. Beschluss in Mitgliederversammlung
§ 7 Rechte und Pflichten
- Vereinsinteressen sind zu fördern
- Schädigungen sind zu unterlassen
- ab dem 17. Lebensjahr Wahlrecht
- ordentliche Mitglieder dürfen an Vereinsveranstaltungen teilnehmen
- ordentliche Mitglieder dürfen Vereinseinrichtungen nutzen
§ 8 Organe
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
§ 9 Mitgliederversammlung
- einmal jährlich im ersten Halbjahr
- Einberufung durch 1. Vorsitzenden oder Stellvertreter
- Bekanntmachung vier Wochen vor Termin in Tagesmedien
- Bekanntmachung u. Bennennung der Tagesordnung mit Punkten der Beschlussfassung
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Jahresberichte des Vorstands
- Berichte der Kassenprüfung
- Entlastung des Vorstands
- Wahl des Vorstands
- Wahl der Kassenprüfer
- Beitragsfestsetzung gem. § 6
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Anträge:
- 2 Wochen vor MV schriftlich mit Begründung an 1. Vorsitzenden
- verspätete Anträge durch Beschluss von 2/3 der MV
Beschlüsse:
- von Protokollführer und 1. Vorsitzenden zu unterschreiben
- Förmlichkeiten der Mitgliederversammlung:
- werden in der Geschäftsordnung geregelt
§10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
- Einberufung durch Vorstand; bei Vereinsinteresse oder Antrag 1/4 der Mitglieder
§ 11 Vorstand
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender (stellv. Vorsitzender)
- + erweiterter Vorstand
- Schatzmeister
- Schriftführer
- Jugendleiter
- Stellv. Jugendleiter
- Bis zu 5 Beisitzer
- („Vorstand gem. § 26 BGB“ und „Erweiterte Vorstand“ bilden den Gesamtvorstand)
- Vorstand gem. § 26 BGB sind:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder 2. Vorsitzenden in Alleinvertretungsbefugnis vertreten.
Folgende Regularien:
- Wahl auf zwei Jahre durch Mitgliederversammlung
- Beschlussfassung in Sitzungen
- in einfacher Mehrheit
- bei Stimmgleichheit; Stimme des Vorsitzenden zählt
§ 12 Ordnungen
- Geschäftsordnung
- Finanzordnung
- Beitragsordnung
- Ehrungsordnung
- Mit Ausnahme der Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, ist der Vorstand für den Erlass und Inhalt der (oder weiterer) Ordnungen zuständig.
§ 13 Strafbestimmungen
- gem. Beschluss des Vorstands
- Verweis
- zeitlich begrenztes Teilnahmeverbot
- Ausschluss gem. § 5 Ziffer 3
§ 14 Kassenprüfer
- gehören nicht dem Vorstand an
- prüfen Kasse; Bestätigung durch Unterschrift
- Bericht in MV
- Mängelfeststellung rechtzeitig an Vorstand
- Entlastung
- Einzelheiten der Kassenprüfung regelt Finanzordnung
§ 15 Auflösung
§ 16 Inkrafttreten
- Durch Beschluss der MV am 13.06.1993
- Geändert in MV am 15.04.2011
- Geändert in MV am 13.03.2025
- Nach Eintrag im Vereinsregister
Beitragsordnung
Mitgliedsbeiträge werden in der Jahreshauptversammlung beschlossen und sind aktuell wie folgt festgesetzt:
Aktiv Fußball:
a) Erwachsene:
Aktive: 95,00 €
AH: 60,00 €
b) Jugendliche:
erstes Kind 75,00 €
zweites Kind 55,00 €
drittes und jedes weitere Kind 0,00 €
Aktiv Turnen: 55,00 €
Passiv: 25,00 €
Sonstige (beitragsfreie gem. Satzung): 0,00 €
Ehrungen nach Mitgliedschaftsjahren und Status zum Zeitpunkt der Ehrung
Passive Mitglieder erhalten eine Ehrung ab 25 Jahren Mitgliedschaft
25 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 25
40 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 40 plus Urkunde
50 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 50 plus Urkunde
Aktive Mitglieder erhalten eine Ehrung ab 10 Jahren Mitgliedschaft
10 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz versilbert + Zahl 10
20 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 20
25 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 25
40 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 40 plus Urkunde
50 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 50 plus Urkunde
Gründungsmitglieder - werden Ehrenmitglied mit Urkunde und Vereinsnadel
unabhängig von der Mitgliedschaftsart, aktiv oder passiv
Verdiente Vorsitzende - werden Ehrenvorsitzende mit Urkunde
für den Verein verdient gemachte Vorsitzende
Verdiente Mitglieder - werden Ehrenmitglied mit Urkunde
für den Verein verdient gemachte Mitglieder