Satzung & Ordnungen
Satzungsauszug – Darstellung der wichtigsten Elemente
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Gründung am 12. Oktober 1960
Name ist "Sportverein Heiligenberg e.V."
Sitz ist in 88633 Heiligenberg
Geschäftjahr ist das Kalenderjahr
Vereinsfarbe ist rot/schwarz
§ 2 Zweck
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig (steuerbegünstigt)
eigenwirtschaftlich
§ 3 Mitgliedschaft
ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder
außerordentliche Mitglieder
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
durch Beschluss des Vorstands
Ablehnung durch Vorstand ohne Begründung; nicht anfechtbar
verdiente Personen auf Beschluss des Vorstands zu Ehrenmitgliedern
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
schriftliche Kündigung bis 30.09. an Vorstand
a) Kündigung rechtzeitig: Wirksamkeit zum Ende des laufenden Kalenderjahres
b) Kündigung nicht rechtzeitig: Wirksamkeit zum Ende des Folgejahres
Beachte:
Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt 1 vollständiges Kalenderjahr
(ist diese noch nicht erfüllt, dann zum Ende des Folgejahres nach Beitritt)
Ausschluss; Beschluss durch Vorstand
Tod
§ 6 Beiträge und Dienstleistungen
gem. Beschluss der Mitgliederversammlung
Einzelheiten regelt die Beitragsordnung gem. Beschluss in Mitgliederversammlung
§ 7 Rechte und Pflichten
Vereinsinteressen sind zu fördern
Schädigungen sind zu unterlassen
ab dem 17. Lebensjahr Wahlrecht
ordentliche Mitglieder dürfen an Vereinsveranstaltungen teilnehmen
ordentliche Mitglieder dürfen Vereinseinrichtungen nutzen
§ 8 Organe
Mitgliederversammlung
Vorstand
§ 9 Mitgliederversammlung
einmal jährlich im ersten Halbjahr
Einberufung durch 1. Vorsitzenden oder Stellvertreter
Bekanntmachung vier Wochen vor Termin in Tagesmedien
Bekanntmachung u. Bennennung der Tagesordnung mit Punkten der Beschlussfassung
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
Jahresberichte des Vorstands
Berichte der Kassenprüfung
Entlastung des Vorstands
Wahl des Vorstands
Wahl der Kassenprüfer
Beitragsfestsetzung gem. § 6
Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Anträge:
2 Wochen vor MV schriftlich mit Begründung an 1. Vorsitzenden
verspätete Anträge durch Beschluss von 2/3 der MV
Beschlüsse:
von Protokollführer und 1. Vorsitzenden zu unterschreiben
Förmlichkeiten der Mitgliederversammlung:
werden in der Geschäftsordnung geregelt
§10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Einberufung durch Vorstand; bei Vereinsinteresse oder Antrag 1/4 der Mitglieder
§ 11 Vorstand
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender (stellv. Vorsitzender)
+ erweiterter Vorstand
Schatzmeister
Schriftführer
Jugendleiter
Stellv. Jugendleiter
Bis zu 4 Beisitzer
(„Vorstand gem. § 26 BGB“ und „Erweiterte Vorstand“ bilden den Gesamtvorstand)
Vorstand gem. § 26 BGB sind:
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder 2. Vorsitzenden in Alleinvertretungsbefugnis vertreten.
Folgende Regularien:
Wahl auf zwei Jahre durch Mitgliederversammlung
Beschlussfassung in Sitzungen
in einfacher Mehrheit
bei Stimmgleichheit; Stimme des Vorsitzenden zählt
§ 12 Ordnungen
Geschäftsordnung
Finanzordnung
Beitragsordnung
Ehrungsordnung
Mit Ausnahme der Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, ist der Vorstand für den Erlass und Inhalt der (oder weiterer) Ordnungen zuständig.
§ 13 Strafbestimmungen
gem. Beschluss des Vorstands
Verweis
zeitlich begrenztes Teilnahmeverbot
Ausschluss gem. § 5 Ziffer 3
§ 14 Kassenprüfer
gehören nicht dem Vorstand an
prüfen Kasse; Bestätigung durch Unterschrift
Bericht in MV
Mängelfeststellung rechtzeitig an Vorstand
Entlastung
Einzelheiten der Kassenprüfung regelt Finanzordnung
§ 15 Auflösung
§ 16 Inkrafttreten
Durch Beschluss der MV am 13.06.1993
Geändert in MV am 15.04.2011
Nach Eintrag im Vereinsregister
Beitragsordnung
Ehrungen nach Mitgliedschaftsjahren und Status zum Zeitpunkt der Ehrung
Passive Mitglieder erhalten eine Ehrung ab 25 Jahren Mitgliedschaft
25 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 25
40 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 40 plus Urkunde
50 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 50 plus Urkunde
Aktive Mitglieder erhalten eine Ehrung ab 10 Jahren Mitgliedschaft
10 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz versilbert + Zahl 10
20 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 20
25 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 25
40 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 40 plus Urkunde
50 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 50 plus Urkunde
Gründungsmitglieder - werden Ehrenmitglied mit Urkunde und Vereinsnadel
unabhängig von der Mitgliedschaftsart, aktiv oder passiv
Verdiente Vorsitzende - werden Ehrenvorsitzende mit Urkunde
für den Verein verdient gemachte Vorsitzende
Verdiente Mitglieder - werden Ehrenmitglied mit Urkunde
für den Verein verdient gemachte Mitglieder