Satzung & Ordnungen

Zur Durchführung dieser Satzung kann sich der Verein verschiedener Ordnung bedienen und erlassen. 
Mit Ausnahme der Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, ist der Vorstand für den Erlass der Ordnungen zuständig.
  • Satzungsauszug – Darstellung der wichtigsten Elemente

    § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
    ·     Gründung am 12. Oktober 1960
    ·     Name ist "Sportverein Heiligenberg e.V."
    ·     Sitz ist in 88633 Heiligenberg
    ·     Geschäftjahr ist das Kalenderjahr
    ·     Vereinsfarbe ist rot/schwarz

    § 2 Zweck
    ·     ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig (steuerbegünstigt)
    ·     eigenwirtschaftlich

    § 3 Mitgliedschaft
    ·     ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder
    ·     außerordentliche Mitglieder

    § 4 Erwerb der Mitgliedschaft
    ·     durch Beschluss des Vorstands
    ·     Ablehnung durch Vorstand ohne Begründung; nicht anfechtbar
    ·     verdiente Personen auf Beschluss des Vorstands zu Ehrenmitgliedern

    § 5 Beendigung der Mitgliedschaft
    ·     schriftliche Kündigung bis 30.09. an Vorstand
    a) Kündigung rechtzeitig: Wirksamkeit zum Ende des laufenden Kalenderjahres
    b) Kündigung nicht rechtzeitig: Wirksamkeit zum Ende des Folgejahres  
    Beachte:
    Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt 1 vollständiges Kalenderjahr
    (ist diese noch nicht erfüllt, dann zum Ende des Folgejahres nach Beitritt)
    ·     Ausschluss; Beschluss durch Vorstand
    ·     Tod

    § 6 Beiträge und Dienstleistungen
    ·     gem. Beschluss der Mitgliederversammlung
    ·     Einzelheiten regelt die Beitragsordnung gem. Beschluss in Mitgliederversammlung

    § 7 Rechte und Pflichten
    ·     Vereinsinteressen sind zu fördern 
    ·     Schädigungen sind zu unterlassen
    ·     ab dem 17. Lebensjahr Wahlrecht
    ·     ordentliche Mitglieder dürfen an Vereinsveranstaltungen teilnehmen
    ·     ordentliche Mitglieder dürfen Vereinseinrichtungen nutzen

    § 8 Organe
    ·     Mitgliederversammlung
    ·     Vorstand

    § 9 Mitgliederversammlung
    ·     einmal jährlich im ersten Halbjahr
    ·     Einberufung durch 1. Vorsitzenden oder Stellvertreter 
    ·     Bekanntmachung vier Wochen vor Termin in Tagesmedien
    ·     Bekanntmachung u. Bennennung der Tagesordnung mit Punkten der Beschlussfassung

    Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
    ·     Jahresberichte des Vorstands
    ·     Berichte der Kassenprüfung
    ·     Entlastung des Vorstands
    ·     Wahl des Vorstands
    ·     Wahl der Kassenprüfer
    ·     Beitragsfestsetzung gem. § 6
    ·     Beschlussfassung über vorliegende Anträge

    Anträge
    ·     2 Wochen vor MV schriftlich mit Begründung an 1. Vorsitzenden
    ·     verspätete Anträge durch Beschluss von 2/3 der MV

    Beschlüsse
    ·     von Protokollführer und 1. Vorsitzenden zu unterschreiben

    Förmlichkeiten der Mitgliederversammlung
    ·     werden in der Geschäftsordnung geregelt

    §10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
    ·     Einberufung durch Vorstand; bei Vereinsinteresse oder Antrag 1/4 der Mitglieder

    § 11 Vorstand
    ·     1. Vorsitzender
    ·     2. Vorsitzender (stellv. Vorsitzender)
    + erweiterter Vorstand
    ·     Schatzmeister
    ·     Schriftführer
    ·     Jugendleiter
    ·     Stellv. Jugendleiter
    ·     Bis zu 4 Beisitzer

    „Vorstand gem. § 26 BGB“ und „Erweiterter Vorstand“ bilden den Gesamtvorstand
    Vorstand gem. § 26 BGB sind:
    ·     1. Vorsitzender
    ·     2. Vorsitzender

    Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder 2. Vorsitzenden in Alleinvertretungsbefugnis vertreten.
    Folgende Regularien:
    ·     Wahl auf zwei Jahre durch Mitgliederversammlung
    ·     Beschlussfassung in Sitzungen
    - in einfacher Mehrheit
    - bei Stimmgleichheit; Stimme des Vorsitzenden zählt

    § 12 Ordnungen
    ·     Geschäftsordnung
    ·     Finanzordnung 
    ·     Beitragsordnung 
    ·     Ehrungsordnung 
    Mit Ausnahme der Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, ist der Vorstand für den Erlass und Inhalt der (oder weiterer) Ordnungen zuständig.


    § 13 Strafbestimmungen
    ·     gem. Beschluss des Vorstands
    ·     Verweis
    ·     zeitlich begrenztes Teilnahmeverbot
    ·     Ausschluss gem. § 5 Ziffer 3

    § 14 Kassenprüfer
    ·     gehören nicht dem Vorstand an
    ·     prüfen Kasse; Bestätigung durch Unterschrift
    ·     Bericht in MV
    ·     Mängelfeststellung rechtzeitig an Vorstand
    ·     Entlastung
    ·     Einzelheiten der Kassenprüfung regelt Finanzordnung

    § 15 Auflösung

    § 16 Inkrafttreten
    1. Durch Beschluss der MV am 13.06.1993
    2. Geändert in MV am 15.04.2011
    3. Nach Eintrag im Vereinsregister
  • Mitgliedsbeiträge werden in der Jahreshauptversammlung beschlossen und sind aktuell wie folgt festgesetzt:
     
    Aktiv Fußball:
    a) Erwachsene: 60,00 €
    b) Jugendliche: 
    erstes Kind 50,00 €
    zweites Kind 30,00 €
    drittes und jedes weitere Kind 0,00 € 

    Aktiv Turnen: 20,00 €
    Passiv: 20,00 €
     
    Sonstige (beitragsfreie gem. Satzung): 0,00 €
  • Ehrungen nach Mitgliedschaftsjahren und Status zum Zeitpunkt der Ehrung
     
    Passive Mitglieder erhalten eine Ehrung ab 25 Jahren Mitgliedschaft
    25 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 25
    40 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 40 plus Urkunde
    50 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 50 plus Urkunde
     
    Aktive Mitglieder erhalten eine Ehrung ab 10 Jahren Mitgliedschaft
    10 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz versilbert + Zahl 10
    20 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 20
    25 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 25
    40 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 40 plus Urkunde
    50 Jahre Mitgliedschaft; Vereinsnadel mit Kranz vergoldet + Zahl 50 plus Urkunde
     
    Gründungsmitglieder - werden Ehrenmitglied mit Urkunde und Vereinsnadel
    unabhängig von der Mitgliedschaftsart, aktiv oder passiv 
     
    Verdiente Vorsitzende - werden Ehrenvorsitzende mit Urkunde
    für den Verein verdient gemachte Vorsitzende 
     
    Verdiente Mitglieder - werden Ehrenmitglied mit Urkunde
    für den Verein verdient gemachte Mitglieder 
     
    Durchführung von Ehrungen
    Vereinsnadel: jährlich im Rahmen der Jahreshauptversammlung
    Ehrenmitglieder: bei Mitgliederversammlung, falls möglich im Rahmen von Jubiläen
    Ehrenvorsitzende: bei Mitgliederversammlung, falls möglich im Rahmen von Jubiläen

 

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Sportverein Heiligenberg 1960 e.V. Betenbrunner Straße, 88633 Heiligenberg 0176 38191761 vorstand@sv-heiligenberg.de
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